AGB HIFI-TV-WEGHORN
Stand 09.04.2009


I. Allgemeines:

1. Unsere Lieferungen und die Vereinbarungen zwischen uns und dem Auftraggeber, die Ausführungen von Arbeiten an Multimedia-, Elektro- und Haushaltsgeräten sowie ihren Teilen erfolgen nur zu den nachstehenden AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
2. Arbeiten im Rahmen des Informationselektronikerhandwerkes werden nach den geltenden VOB, VDE und BGB ausgeführt.
3. Mit Erteilung eines Bestell- , Reparatur- oder eines Kostenvoranschlag-Auftrag gelten die hier vorliegenden AGB ´s als vereinbart. Unsere AGB 's sind jederzeit im Ladengeschäft einsehbar. Auf Wunsch erhalten unsere Vertragspartner einen Ausdruck.

II. Preise:
1. Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Für einen verlangten Kostenvoranschlag ohne anschließende Reparatur werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Die aktuellen Preise sind im Ladengeschäft zur Kentnissnahme deutlich ausgehängt. Der überprüfte Gegenstand braucht nicht mehr in den Ursprungs zustand versetzt werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
2. Wird ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe erteilt, so können wir unter Berücksichtigung des Verkehrswertes und der Betriebssicherheit des Reparaturgegenstandes nach Rücksprache (Vereinbarung) alle Reparaturen durchführen, die wir für erforderlich halten.
3. Werden bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur weitere Mängel festgestellt, so dürfen wir diese ohne besonderen Auftrag beseitigen, wenn dies zur Erhaltung der Betriebssicherheit notwendig und die Kosten im Verhältnis zu den Kosten des Hauptauftrages geringfügig sind. Anderenfalls ist das Einverständnis des Auftraggebers erforderlich.
4. Die Durchführung der Arbeiten wird nach spezifizierter Aufgliederung und nach den im Betrieb ermittelten Arbeitswerten abgerechnet. Beanstandungen von Rechnungen müssen schriftlich und spätestens innerhalb einer Woche nach Aushändigung erfolgen.
5. Trat der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auf, ist ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen, war der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder wurde der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen, so werden dem Auftraggeber die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich Verpackungskosten, sofern nichts anderes vereinbart ist oder gesonderte Rechnung erfolgt, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne jeden Abzug. Erfolgt eine Warenlieferung später als 4 Monate nach Vertragsschluss, können die am Tage der Lieferung geltenden Preise berechnet werden. Alle Zahlungen sind zu den vereinbarten Zahlungsterminen in unserem Geschäftslokal oder spesenfrei durch Überweisung auf Gefahr des Kunden/Auftraggebers zu leisten. Schecks oder Wechsel werden erst nach voller Einlösung gutgeschrieben. Diskontspesen trägt der Kunde/Auftraggeber. Umgetauschte Geräte treten an die Stelle der ursprünglich gelieferten.
8. Stellt der Kunde/Auftraggeber seine Zahlungen ein, wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt, löst er fällige Schecks und Wechsel nicht ein oder wird uns eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt, so tritt die sofortige Fälligkeit unserer Gesamtforderung einschließlich der Wechselforderungen ein; war sind berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit (z.B. Bankbürgschaft) zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten.
9. Kommt der Kunde/Auftraggeber - ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, so können wir - unbeschadet weitergehender Rechte - von diesem Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie 25,20 € pro erfolgter Mahnung verlangen.
10. Nehmen wir zum teilweisen Ausgleich unserer Ansprüche ein Altgerät in Zahlung, so bleibt der Käufer zur Zahlung des verrechneten Betrages verpflichtet, wenn das Altgerät nicht sein unbeschränktes Eigentum war.
11. Alle Kundendienstrechnungen sind sofort bar ohne Abzug zu zahlen. Ausnahmen bedürfen der besonderen Regelung.

III. Lieferung:
1. Die Lieferung erfolgt in unseren Geschäftsräumen bzw. bei von einer einzelnen Person nicht tragbaren Geräten im geschäftlichen Einzugsbereich frei Haus. Teillieferungen sind zulässig.
2. Kann die Instandsetzung des Gerätes nicht an Ort und Stelle durchgeführt werden, so ist das Gerät in unsere Kundendienst-Werkstatt zu transportieren. Wenn der Transport von uns wahrgenommen wird, so erfolgt er auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Erfolgt die Reparatur aufgrund unserer Gewährleistungsverpflichtung (Nachbesserung) so tragen wir die Transport- und Wegekosten. Für Beschädigungen des Gerätes haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. An den in unserer Werkstatt reparierten Geräten stellt uns bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen ein Unternehmerpfandrecht im Sinne des § 647 BGB zu.
3. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden. Kommen wir in Leistungsverzug, so kann der Kunde/Auftraggeber uns eine Nachfrist von einem Monat setzen und nach erfolgtem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten oder Ersatz des unmittelbaren Schadens verlangen, soweit dieser durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht ist
4. Unverschuldete Ereignisse, durch welche die Lieferung unmöglich oder unzumutbar ist, geben uns das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zur Beseitigung des Hindernisses hinauszuschieben. Diese Umstände sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Schon erfolgte Teillieferungen gelten als selbständiges Geschäft. Sollte bei teilweisem Leistungsverzug oder teilweiser Unmöglichkeit die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse haben, gilt III Ziff.3.

IV. Gewährleistung:
1. Die Gewährleistung für alle Geräte sowie für Reparaturarbeiten für die neu eingebauten Ersatzteile beträgt 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tage der Übergabe oder Abnahme bzw., falls der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung nicht nachkommt, mit dem von uns bekannt gegebenen Abholtermin. Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von 2 Wochen unter Vorlage von Garantieurkunde oder Rechnung geltend zu machen, es sei denn, es handelt sich um einen nicht erkennbaren Mangel.
2. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt ausschließlich durch kostenlose Nachbesserung, Ersatzlieferung oder angemessene Gutschrift nach unserer Wahl. Bei Unmöglichkeit, Fehlschlagen oder unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung des Preises, Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
3. Ansprüche auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens wegen Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Verletzung der Pflicht, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist von uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, hat der Kunde/Auftraggeber Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Ersatz des Mangelschadens. Ansprüche auf Ersatz der Mangelfolgeschäden (Begleitschäden) sind ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung sollte den Kunden/Auftraggeber gerade gegen das Risiko derartiger Schaden absichern.
4. Gebraucht verkaufte Geräte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
5. Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht:
a) wenn der Mangel auf einer unsachgemäßen Benutzung der Ware, auf falschen Anschluss oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist,
b) wenn der Gegenstand nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist,
c) wenn der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes beruht,
d) wenn der Schaden durch ausgelaufene Batterien oder durch Verwendung verbrauchter oder ungeeigneter Batterien entstanden ist,
e) wenn der Mangel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile entstanden ist.

V. Eigentumsvorbehalt:
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt durch einfache Erklärung geltend zu machen. Während dieser Zeit darf der Gegenstand nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter veräußert oder verarbeitet werden. Ansonsten sind Vermietungen, Leihe und Schenkung sowie Reparatur durch Dritte nur mit unserer Zustimmung zulässig. Von einer Pfändung, von einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte hat uns der Käufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für sämtliche Beeinträchtigungen unseres Vorbehaltseigentums hat der Kunde aufzukommen. Geht unser Eigentum durch Veräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder aus sonstigem Grunde unter, so tritt der Kunde hiermit seine aus diesem Rechtsgeschäft oder Ereignis resultierenden Forderungen bis zur Höhe unserer Ansprüche im Voraus an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, jede für die Geltendmachung der Ansprüche aus Abtretung erforderliche Auskunft zu erteilen und mitzuwirken, soweit es erforderlich ist.
2. An allen von uns reparierten Gegenständen haben wir für unsere Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den Gegenständen. Werden die reparierten Gegenstände nicht innerhalb von einer Woche nach unserer Benachrichtigung abgeholt, können wir eine angemessene Lagergebühr und Verzugszinsen berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens 2 Monate nach der Aufforderung dazu, entfallt unsere Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für nicht vorsätzliche Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes. Wir sind berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Kosten zum Verkehrswert zu veräußern. Ein Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Auftraggeber die Verkaufsandrohung zuzusenden. Ein etwa erzielter Mehrerlös wird dem Auftraggeber zurückgezahlt.
3. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuldsumme sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Herausgabe des Gegenstandes zu verlangen und diesen beim Käufer abzuholen. Nehmen wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurück, so ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Vergütung für eine Gebrauchsüberlassung und die Wertminderung der Ware sowie Ersatz unserer Aufwendungen zu zahlen.

VI. Anwendbares Recht:
Die Beziehung zwischen uns und dem Kunden/Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Kauf- oder Werkvertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist Sitz unseres Verkaufslokals bzw. unserer Werkstatt, 90765 Fürth.
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Kauf- oder Werksvertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Fürth für den Fall, dass:
a) der Auftraggeber/Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist,
b) eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
c) der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Kunde/Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Klagen können ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes nach unserer Wahl vor Amts- oder Landgericht erhoben werden.

VIII. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst erreicht wird.
Hinweis gem.§33DBDSG
Ihre auftragsbezogenen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert.

Unser Geschäft ist Videoüberwacht